Vortrag: „Prügelung war an der Tagesordnung”

Mo, 8. März 2010

Aus den Ortsteilen, Hüllhorst

Strafvollzug im Nationalsozialismus

Hüllhorst. In seinem Vortrag zum Thema „Strafvollzug im Nationalsozialismus am Beispiel des Gefangenenlagers Oberems” berichtete Dr. Jörg van Norden von der Universität Bielefeld über die Geschichte des heute vergessenen Gefangenenlagers Oberems bei Gütersloh.

Seine Ausführungen im Heimatmuseum Hüllhorst machten beispielhaft die erschreckende Willkür der nationalsozialistischen Justiz deutlich und die grausamen Folgen für die Opfer. Kleine „Delikte” wie kritische Äußerungen zum nationalsozialistischen Staat, Sabotage, Beihilfe zur Entfernung von der Truppe oder das Entwenden von Zigaretten aus einem Feldpostbrief konnten Menschen in der Zeit der NS-Herrschaft zum Verhängnis werden.

Bereits 1933 wurden Sondergerichte eingerichtet, die in Schnellverfahren ohne Widerspruchsmöglichkeit missliebige Personen und Kritiker des NS-Regimes zu Gefängnisstrafen unter zum Teil katastrophalen Bedingungen verurteilten. Die Verpflegung der Gefangenen entsprach den Verhältnissen in den Konzentrationslagern. Die Zahl der Sondergerichte und der Häftlinge im Gefangenenlager Oberems explodierten im Krieg.

Durch den zunehmenden Einsatz von SS- und SA-Leuten als Wachpersonal brutalisierte sich das Gefängnispersonal. Die Prügelung von Häftlingen, die von der SS unter anderem auch als Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie vermarktet wurden, war an der Tagesordnung. Ein im Gefangenenlager Oberems Inhaftierter, der wegen der Entfremdung von Zigaretten aus einem Feldpostbrief zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, meldete sich wegen der Haftbedingungen freiwillig für den Einsatz in einem Strafbataillon und starb an der Front.

Van Norden verwies auch auf die bis in die Gegenwart fortdauernde Verharmlosung und Entschuldigung der NS-Verbrechen. Das in der Zeit des Nationalsozialismus verübte Unrecht sollte offen aufgearbeitet werden.

(Text und Bild: HO)


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