Verkehr: An der Lusmühlenstraße hat Freundschaft ihre Grenze – Sorgt ein Verkehrsplaner für Ruhe?

Sa, 1. August 2009

Aus den Ortsteilen, Büttendorf

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Büttendorf. Ehemalige Schulkameraden hin, langjährige Freunde her – wenn es um die Lusmühlenstraße geht, geht es zwischen Heinz Rullmann und Herbert Arning ordentlich zur Sache.

Die verbalen Haudegen nutzten das Ortsteiltreffen in Büttendorf für ein kurzweiliges Wortgefecht.

Das hitzige Rededuell reduziert auf seinen Inhalt:

arning

Arning hält nichts von der geschaffenen Rechts-Vor-Links-Regelung. Es werde weiterhin schnell gefahren. Seiner Meinung nach müsse die Lusmühlenstraße wieder zur Vorfahrtsstraße werden.

rullmann

Rullmann, Anwohner der Lusmühlenstraße, befürwortet die Rechts-Vor-Links-Regelung. Seitdem führen die Autos viel langsamer.

Wie auch immer man zu diesem Thema steht – unbestreitbar ist, dass immer mehr Fahrzeuge, darunter viele LKW, über die Lusmühlenstraße rollen.

Dazu tragen offenbar die Navigationsgeräte bei, die die Straße Hangesch/Lusmühlenstraße als optimalen Weg zwischen der B 239 und dem Gewerbegebiet Hüllhorst anzeigen.

Wie auch bei anderen Ortsteiltreffen für andere Straßen kündigte Bürgermeister Wilhelm Henke an, nach den Ferien den Verkehr auch hier auf der Lusmühlenstraße messen zu lassen, um die ermittelten Zahlen an den Kreis und die Polizei zu geben.

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Das hält Horst Ramspoth – als CDU-Bürgermeisterkandidat ein ständiger Gast bei den diesjährigen Ortsteiltreffen und wie der amtierende Bürgermeister ebenfalls mit Stift und Papier ausgerüstet - für nicht ausreichend.

Da „in allen Ortsteilen der Verkehr ein Problem für die Bürger“ sei, schlägt er vor, nicht nur hier und da mal „Blitzer“ aufzustellen, sondern einen Verkehrsplaner zu beauftragen, „der sagt, wie man den Verkehr lenkt.“

Das wiederum hält Ortsvorsteher Günter Niedringhaus für nicht umsetzbar. Allein ein Verkehrsplaner sei sehr teuer. Und die Umsetzung der Planungen ziehe weitere hohe Kosten nach sich. „So etwas wurde früher schon mal verworfen.“

Wie ein roter Faden zog sich das Thema „Lusmühlenstraße“ durch dieses Treffen in Büttendorf.

Aber es gab auch noch anderen Gesprächsstoff:

Die Pflege des Dorfplatzes, des Rad-/Gehweges an der Büttendorfer Straße und der an den Schulhof angrenzenden Flächen, die Pflicht der Bürger ihren Winterdienst zu versehen, die Wege und Mulden auf dem Friedhof, der Schulbusverkehr und der Grünschnitt und natürlich vorhandene Schlaglöcher hier und da. (Text und Bilder: Waldemar Freitag)


19 Kommentare zu “Verkehr: An der Lusmühlenstraße hat Freundschaft ihre Grenze – Sorgt ein Verkehrsplaner für Ruhe?”

  1. Zur LKW-Belastung gab es mal einen guten Vorschlag von Büttendorfer Anliegern, der von Ortsvorsteher Günter Niedringhaus massiv unterstütz wurde: Die Sperrung des „Hangesch” für LKW über 7,5 Tonnen. Dann wäre auch die LKW-Belastung auf der Lusmühlenstraße wesentlich geringer.
    Die SPD hat den Antrag der Anwohner unterstützt.
    Dieser Vorschlag wurde Mitte September 2008 im Bau- und Wegeausschuss mit der Mehrheit von CDU/FDP abgelehnt.
    Wäre dieser Vorschlag von einem teuren Verkehrsplaner gekommen, hätte er dann mehr Chancen gehabt?

  2. Neubürger sagt:

    … der Vorschlag ist nicht schlecht!
    Wird aber ebenso wenig bringen, wie die Durchfahrts-
    verbotsschilder für LKW in der Neuen Straße in Richtung
    Kirche Oberbauerschaft.
    Um das durchzusetzten, helfen nur Verkehrskontrollen und hohe (!) Busgelder!

    Wer soll aber die häufigen Kontrollen durchführen?

  3. Günter Hus sagt:

    Gemeindestraßen gefährlicher und kaputter!

    Durch die Navigationssysteme werden immer mehr fremde, schwere Fahrzeuge und die Berufskraftfahrer über unsere dafür nicht vorgesehenen Gemeindestraßen zur Abkürzung geleitet.
    Es wäre gut, wenn die Gemeinde auf die Verlage für die Navigationssoftware Einfluß nehmen würde. Das müsste doch funktionieren. Hinweise, welche Straßen betroffen sind,
    dann an die Adresse der Gemeinde: info@huellhorst.de
    Zum Beispiel: Tonstraße, Am Bahnhof, Lusmühlenstraße, Westerweg und viele andere!

  4. Klaus Buchholz sagt:

    Die Sperrung einzelner Gemeindestraßen, wie von der SPD gefordert, ist geeignet, Probleme zu verdrängen, nicht zu lösen! Damit macht man (Wahlkampf)Stimmung bei den betroffenen Anwohnern, ohne die Realität zu würdigen. Unbestritten fehlt eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung innerhalb der Gemeinde Hüllhorst. Der Hongsener Weg ist keine Alternative. Die Verdrängung des LKW-Verkehrs auf andere Straßen belastet deren Anwohner und führt insbesondere auf der Alten Straße zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, verbunden mit einer Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger), die schon heute nicht wissen, wie sie sich gegenüber Autos in Sicherheit bringen sollen. Wenn diese Gefahrenstellen beseitigt sind, könnte eine Sperrung des “Hangesch” Sinn machen.
    Intelligenter wäre es, wenn die Software von Navigationsgeräten dahingehend beeinflusst würde, dass Hangesch und Lusmühlenstraße nicht mehr als Abkürzungsstrecken favorisiert werden, sondern LKW auf Straßen gelenkt werden, die über einen geeigneten Ausbau verfügen.

  5. Horst Ramspoth sagt:

    In den bisherigen sieben Ortsteiltreffen war die Verkehrssituation der Gemeinde ein Themenschwerpunkt und erfordert größte Aufmerksamkeit. Es reicht also nicht aus, einzelne Straßen innerhalb der Gemeinde ohne Gesamtkonzept zu sperren bzw. Messungen anzukündigen. Wenn es auch im Wahlkampf toll klingt. Meines Erachtens benötigt Hüllhorst eine Verkehrsplanung für die gesamte Gemeinde, denn das Verkehrssystem muss als Ganzes betrachtet werden. Und zwar unter Berücksichtigung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Belange. Hüllhorst braucht ein Verkehrskonzept für alle Verkehrsarten. Punkte, wie etwa eine Verkehrsanalyse, eine Nahverkehrsplanung, ein Verkehrssicherungskonzept, ein Verkehrsberuhigungskonzept, ein Beschilderungskonzept, ein Wegweisungskonzept, eine aktualisierte Schulwegplanung und vieles mehr müssen dabei berücksichtigt werden.

  6. Ein anderer Hüllhorster sagt:

    “Intelligenter wäre es, wenn die Software von Navigationsgeräten dahingehend beeinflusst würde, dass Hangesch und Lusmühlenstraße nicht mehr als Abkürzungsstrecken favorisiert werden”

    Das geht ganz einfach: Wie von der SPD vorgeschlagen, sperrt man diese Straßen zunächst für LKW und teilt den Softwareentwicklern dann über die schon längst vorhandenen Systeme mit, dass diese Straßen dicht sind. Die Geräte wissen ab dem nächsten Update, dass die Straßen nicht mehr für den LKW-Verkehr freigegeben sind.
    Sollten die Geräte nicht aktualisiert werden, muss eben eine alternative Route berechnet werden.

  7. Ich sagt:

    Meines Wissens hat man bei den meisten Navigationsanbietern die Möglichkeit, auf deren Internetseite Tips zu Straßen abzugeben. Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn eine größere Anzahl von Hinweisen zu einer Straße kommt, dort dann Handlungsbedarf entsteht und die Routenführung überdacht wird. Da mittlerweile viele ein Navigationsgerät besitzen, sollten sie dort mal schauen.

  8. Natürlich ist es immer vernüftig, bei der Entwicklung der Gemeinde das Ganze im Blick zu haben. Das Beste wäre ein Hüllhorster Zukunftsplan.
    Der muss aber auch von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger getragen werden. Da darf man nicht einfach im Ausschuss einen guten Vorschlag mit Mehrheit „abbügeln”.
    Wenn man das aber tut, wie es die CDU/FDP im September 2008 mit der Ablehnung des Antrages von Anliegern getan hat, dann fällt einem eine solche Fehlentscheidung im Wahlkampf natürlich auf die Füße.
    Das Problem war das damalige Abstimmungsverhalten und nicht, wenn man in Wahlkampfzeiten an diese Politik mit der Brechstange erinnert.
    Es macht in den Kommentaren den Eindruck, als wolle die SPD die Straße komplett sperren. Nein: Es geht um den Schwerlastverkehr und der gehört nun wirklich nicht auf den „Hangesch”. Würde man das beschließen, kann es auch Einzug in das Kartenmaterial und dadurch mit der Zeit auch in die Navigationsgeräte finden.

  9. Lars Wunderlich sagt:

    Mit einer Sperrung für den Schwerlastverkehr wird dann
    zwar das Problem der genannten Straßen gelöst, jedoch
    auf andere Straßen wiederum verlagert.

    Bereits jetzt ist der Verkehr auf der Alten Straße
    durch die LKW zum Abenteuer für jeden anderen Ver-
    kehrsteilnehmer geworden.

    Daher sollte und muss man ein gesamtheitliches
    Verkehrsbild der Gemeinde erfassen und die Verkehrs-
    führungen neu planen. Entweder führt man diese Planung
    intern mit den bestehenden Mitarbeitern durch oder man
    sucht nach einer externen Lösung. Inwiefern die Ver-
    waltungsmitarbeiter diese Planung durchführen können,
    kann ich nicht beurteilen.

    Hin und wieder ist es aber gut, wenn man auch eine
    externe Beratung einholt. Dieses wird in vielen Be-
    reichen ja auch gemacht, wie z. B. bei den Hallen-
    planungen, dem Leitbild etc.. Also warum nicht hier?

    Der Gemeinde würde es gut tun, mal endlich im Einheit-
    lichen betrachtet zu werden.

    Nichts anderes fordert Horst Ramspoth. Von Wilhelm
    Henke habe ich bisher keine genauere Forderung vernehmen können.

    Es bringt nichts, hier jetzt von Ort zu Ort zu ziehen,
    Verbesserungen in Aussicht zu stellen und letztendlich
    im Anschluss dadurch Nachteile für andere zu schaffen.

  10. Werner Lask, Lusm,strr.106 sagt:

    „Dem eenen sin Uhl is dem annern sin Nachtigall!“ Eine möglichst gerechte und akzeptable Lösung ist nur zu finden mit Hilfe eines Gesamtkonzeptes. Ob und wann überhaupt eine Hangesch-Sperrung die Navi-Software-Hersteller beeinflussen wird, kann ich nicht beurteilen. Aber jetzt hopplahopp die bestehende 30-er-Regelung der Lusmühlenstraße zu kippen, halte ich für verkehrt, denn das Argument, es werde weiterhin schnell gefahren, sticht nicht. Es ist im Gegenteil eine spürbare Verkehrsberuhigung eingetreten. Und mit dem Faktum, drei- oder viermal „rechts vor links“ beachten zu müssen, sollte man eigentlich ganz gut leben können. Dennoch, auf lange Sicht muss ein wasserdichter Gesamtplan her, und der muss eventuell sogar bezahlt werden!

  11. Klaus Buchholz sagt:

    Dass es „HüllhorstOnline” gibt, finde ich gut. Dieses Portal ist eine Bereicherung für unsere Gemeinde und informiert zeitnah über aktuelle Ereignisse, die von der Lokalpresse nicht unbedingt aufgegriffen werden. Dass den Lesern (wie mir) Gelegenheit gegeben wird, zu den einzelnen Berichten Stellung zu beziehen, findet meine ausdrückliche Zustimmung.
    Aber wenn dann schon Stellung bezogen wird, warum unter einem Pseudonym? Unser Grundgesetz garantiert jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung!
    Wer seine Identität bewusst verbirgt, kann nicht erwarten, ernstgenommen zu werden! Vielmehr erweckt er den Eindruck, von dritter Seite instrumentalisiert worden zu sein. Oder sollte er einen „Ghostwriter” gehabt haben?
    Ich wünsche mir, dass jeder Verfasser sich mit seinem Namen zu seinem Kommentar bekennt. Dann würde er ernst genommen werden und die Möglichkeit zum Dialog bieten – ggf. auch ausserhalb der Medien, damit Geschichten nicht unendlich werden. Irgendwann liest das nämlich niemand mehr.

  12. Jürgen Friese sagt:

    Hallo,
    die in der Lusmühlenstraße bestehende 30-er-Regelung hat sicherlich im geringen Maß zu einer Verkehrsberuhigung geführt.
    Doch Verkehrsmessungen bestätigen regelmäßig, dass rd. 55% der rd. 1000 Fahrzeuge mehr als 50km fahren, 5% sogar über 70 bis zu 100km/h.
    Das heißt, 50 Autofahrer fahren täglich so schnell in der Lusmühlenstr., dass sie 600 Euro Busgeld zahlen müssten, 4 Punkte erhalten würden und 3 Monate auf Ihr Auto verzichten müssten. Von den anderen rd. 200 Fahrzeughaltern mit 1 oder 2 Monaten Fahrverbot will ich gar nicht sprechen.

    Das wäre natürlich auch eine Art von Verkehrsberuhigung.

    Und das alles in einer Straße, die von den Schulkindern in Büttendorf und auch Hüllhorst täglich überquert werden muss, um zur Grundschule zu gelangen.

    Maßnahmen zum Schutz der Kinder? Keine: Obwohl Verwaltung, die SPD und die Grünen sich für eine weitere Verkehrsberuhigung ausgesprochen haben, wird diese von der CDU/FDP Mehrheit immer wieder verworfen.
    Geschwindigkeitsüberprüfung durch die Polizei? Fehlanzeige:

    Hoffentlich werden einige nicht erst wach, wenn das „Kind“ in den Brunnen gefallen ist.

    Denn für jeden sollten unsere Kinder und deren Sicherheit das höchste Gut sein, das wir Schützen müssen und nicht Autofahrer, die aus Zeitmangel und vorsätzlich unsere Kinder gefährden.

    Warum Schwerlastverkehr in der Lusmühlenstraße ?

    Die Straße wurde damals nur verbreitert, damit der Schulbus die Schulkinder aus Hüllhorst zur Grundschule bringen kann. Jetzt wird sie täglich von Lkw als Abkürzung von der B 239 nach Hüllhorst missbraucht.
    Die Lkw zerstören die Straßendecke erheblich, (1 Lkw – 32000 Pkw) wer soll denn, „wenn sie dann kommt“, die Straßensanierung bezahlen.
    Die Bürger der Lusmühlenstraße – die an einer Ortsverbindungsstraße zwischen Büttendorf (und nicht der B 239) und Hüllhorst in einem reinen Wohngebiet leben.
    Das kann so nicht in Ordnung sein. Es gibt Kreis- und Landesstraßen für deren Sanierung auch der Kreis und das Land zuständig sind, auf die gehört der Schwerlastverkehr und das über eine Verkehrsleitregelung, die in unsere Industriegebiete führt.

    Warum der Hangesch nicht für Lkw geeignet ist, könnte das hier leider nicht einzufügende Bild beweisen. Der hier fahrende 38 Tonnen schwere Lkw fährt gerade das auf Kosten aller Bürger der Gemeinde angelegte Straßenbankett kaputt. Und das reicht noch nicht mal – der daran angrenzende Randstreifen wird auch noch zerstört. Es wird also nicht mehr lange dauern und eine Erneuerung wird nötig und wir Bürger zahlen wie immer dafür.
    An dieser Stelle wäre es schon schwer für ein endgegenkommendes Auto, den Lkw passieren zu können, im hinteren Bereich Richtung B 239 unmöglich.
    Da kommt dann auch die Frage auf (sollte ein Fahrzeug durch ein nicht zu vermeidendes Ausweichen beschädigt werden): Wer kommt für den Schaden auf?

  13. Klaus Buchholz sagt:

    Sorry, Herr Friese,
    die Definierung “reines Wohngebiet” sollten Sie sich von der Gemeindeverwaltung eingehend erläutern lassen, bevor Sie Ratsverantwortung übernehmen. Und wenn Sie dann auch noch die CDU für die Überwachung der bestehenden Verkehrsvorschriften in die Verantwortung nehmen wollen – na ja!
    Als Sie für Ihr Grundstück (landwirtschaftliche Nutzfläche) die Genehmigung zur Bebauung beantragten, war Ihnen die Bedeutung der Lusmühlenstraße bekannt – oder?

  14. Jürgen Friese sagt:

    Hallo Herr Buchholz,

    ich schreibe hier als Anlieger und nicht als Mitglied einer Partei, darum sind politische Seitenhiebe unangebracht und gehören sich nicht.
    Die Abstimmungsergebnisse im Gemeinderat sind jedem Bürger bekannt.

    In der Satzung zur Lusmühlenstraße ist nicht festgelegt, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder ein allgemeines handelt.
    Darüber ließe sich sicherlich diskutieren.

    Erläuterungen dazu brauche ich nicht.

    Reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO – ein Baugebiet, das nur dem Wohnen dient. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Wohnbevölkerung dienen, sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.

    Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO – ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende” Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, Verwaltungsbauten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.

    In Ihrer Antwort fehlte leider jeglicher Verbesserungsvorschlag auf meine gestellten Fragen.

    Wie schützen wir die Schulkinder (und das ist wichtiger als im Rat zu sitzen) und die Anwohner und wie kann das Rasen in der Lusmühlenstraße beendet werden.

    Die Lusmühlenstraße ist 30-Zone, geltendes Recht muss umgesetzt werden und zwar von der Vollzugsbehörde, hier die Gemeinde, und die hat Maßnahmen zu ergreifen, denn das ist eine Verwaltungaufgabe (Ordnungsamt), auch wenn der Rat anders entscheidet.

  15. Freier-Beobachter sagt:

    Sehr geehrter Herr Friese,

    ihr Kommentar vom 16. August –
    38 Tonnen schwerer Lkw fährt gerade das auf Kosten aller Bürger der Gemeinde angelegte Straßenbankett (Hangesch) kaputt. Und das reicht noch nicht mal – der daran angrenzende Randstreifen wird auch noch zerstört. Es wird also nicht mehr lange dauern und eine Erneuerung wird nötig und wir Bürger zahlen wie immer dafür.

    Ihre Vermutung, dass der Randstreifen erneuert werden muss, ist schneller Realität geworden, als Sie vielleicht dachten.
    Der Hangesch ist neu ausgeschottert worden.
    Geld, das die Gemeinde sicherlich sinnvoller verwenden könnte (für die Jugendlichen zum Beispiel) wird hier vergeudet.
    Warum – damit Lkw-Fahrer einige Minuten schneller in das Hüllhorster Gewerbegebiet gelangen können.

    Aber was ändert sich durch die neue Ausschotterung? Nichts, spätestens in einem Jahr muss der Randstreifen wieder ausgebessert werden, da die Straße für solche Fahrzeuge nicht geeignet ist.
    Wer zahlt das – natürlich wir Steuerzahler.
    Wem haben wir diesen (jährlich wiederkommende Kosten) Schildbürgerstreich zu verdanken?

    Der bisher bestehenden CDU/FDP-Mehrheit im Rat.

    Danke

    Aber wie war der Kommentar von Herrn Buchholz (5. August) auf dieser Seite – damit Geschichten nicht unendlich werden –
    Mein Kommentar dazu: Diese Geschichte wird unendlich, wenn Sie nicht endlich verantwortungsvoll mit unseren Gemeindegeldern umgehen.

  16. Freier Beobachter sagt:

    Hallo,
    gerade erfahren

    Der Antrag zur Schulwegsicherung in der Lusmühlenstr. wurde einstimmig von CDU und FDP abgelehnt.
    Scheinbar haben Büttendorfer Schüler kein Recht auf einen gefahrlosen Schulweg. Für CDU und FDP ist es wichtiger, dass Ortsfremde und Raser schnell von der B 239 nach Hüllhorst kommen.
    Was mich bei diesen einstimmigen Entscheidungen am meisten stört, dass sogar Angehörige der Polizei – „gegen den Schutz der Kinder entscheiden”.
    Und das genau diese Person im letzte Jahr während einer Ratssitzung folgendes von sich gab:

    Ich als Polizeibeamter darf nie gegen eine Schulwegsicherung auf unseren Straßen stimmen, da die Sicherheit der Kinder immer Vorrang haben muss.

    Ich hoffe, dass die Mitglieder der CDU/FDP-Ausschussmehrheit noch gut schlafen, wenn das erste Schulkind bei einem Unfall – verletzt oder tödlich Verletzt wird.

    Vier Anträge dazu von SPD und Grünen wurden abgelehnt, obwohl die Verwaltung Sie unterstützte. (Nach Änderungen)

    Wenn es jetzt zu einem Unfall in dieser Straße kommt, kann ich die betroffenen Bürger nur zu einer Zivilklage gegen die Ausschussmitglieder auffordern – weil dieser Unfall nur passiert, weil sie Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Schulkindern wissentlich nicht nachkommen.

    Und das wird durch HüllorstOnline zum Glück auch jedem Bürger bekannt.

  17. Der Leser sagt:

    Ich finde es schon äußerst belustigend, wie Sie unter dem Decknamen „Freier Beobachter” alles durch den Kakao ziehen. Von frei kann bei Ihnen wohl keine Rede sein.
    Da Sie selbst offensichtlich aus einem politischen Lager stammen, kann man Ihre Hetze als Bürger selbst wohl nur bedingt als objektive Meinung ansehen, sondern vielmehr davon ausgehen, dass Sie selbst nur mit geringen Hintergrundwissen hausieren gehen.

  18. Freier Beobachter sagt:

    Leider muss ich Sie enttäuschen,
    ich bin in keiner politischen Partei tätig und dass Tatsachen nun mal weh tun, wissen wir alle.
    Nur offen ansprechen darf Sie keiner, vor allem nicht in der CDU.
    Ob Sie den Kommentar auch noch belustigend finden, wenn hier der erste Unfall passiert ist ?

    Ich hoffe nicht.

    SPD und Grüne geben zur Zeit keinen Anlass, Kritik zu äußern, wenn dem so ist, werde ich es tun.

    Dass „Der Leser” Mitglied der CDU ist, ist deutlich erkennbar, aber vielleicht sollten Sie besser in ihrer Partei für eine ausgewogene Politik eintreten und andere Meinungen zulassen und nicht unterdrücken und durch den Kakao ziehen, wie Sie es nennen.

  19. Freier Beobachter sagt:

    Hintergrundwissen:

    Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen
    und Schülern
    Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr – III C 2-22-00 -, d. Kultusministeriums – II A 2.36-35/0 Nr. 349/94 – u.d. Innenministeriums – IV C 4-6273- v. 18.8.1994

    Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen
    Weg von und zur Schule zu erhöhen, gehört mit zu den
    wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik.

    Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch.
    Durch konsequente Nutzung von verkehrsregelnden und baulichen Möglichkeiten kann das Gefährdungspotential für die Kinder erheblich vermindert werden. Beispielhaft sind die Einbeziehung von Schulen, in Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Hilfen zum Überqueren der Fahrbahn zu nennen.

    Geschwindigkeitsreduzierungen
    Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Schulwegen kommen außerdem Tempo 30, verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325 StVO) und geschwindigkeitsreduzierende bauliche Maßnahmen in Betracht. Bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen sollen vorrangig die Gebiete um Schulen
    ——-
    sowie die Schulwege berücksichtigt werden.
    ——-

    Tempo runter, Sicherheit rauf.

    Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung kommen immer dann in Betracht, wenn die Möglichkeiten zur Lenkung und Ordnung des Verkehrs ausgeschöpft sind.
    In der Lusmühlenstr. ist dies der Fall.
    Sie können als punktuelle Maßnahmen mit entsprechender Gestaltung die Verkehrssicherheit erheblich verbessern. Die Geschwindigkeit kann durch Fahrbahnversätze, Kreisverkehrsplätze, Aufpflasterungen und Schwellen deutlich reduziert werden.
    Der Einsatz von Schwellen ist auf Straßen ohne Durchgangsverkehr zu beschränken.

    —–

    Wurde nach meinen Infos auch nicht gefordert

    —–

    Der Bau und Wegeausschuss sollte dringend nochmals über seine Entscheidung nachdenken. Die Verwaltung sollte hier nochmal Nachhaken.
    Denn gesetzliche Regelungen werden hier wegen politischer Spielereien zu Ungunsten unsere Kinder außer Acht gelassen.

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